Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf/Lieferung
Environmental Technologie Service, Dirk Paulsmeyer,
Zobelweg 14, D-32423 Minden, Germany
I Allgemeines (1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, soweit sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme des Liefergegenstandes/der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden Bestimmungen oder Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. (2) Abänderungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen. (3) Sämtliche Vereinbarungen einschließlich etwaiger Nebenabreden, Zusagen, Beratungen oder sonstiger Erklärungen unserer Mitarbeiter/ Vertreter/ Erfüllungsgehilfen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Auf die Einhaltung der Schriftform kann durch uns nur schriftlich verzichtet werden. II Angebot (1) An ein Angebot ist ETS sechs Wochen gebunden, soweit nicht ausdrücklich eine andere Bindefrist vereinbart wurde. (2) Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen und Abbildungen, Zeichnungen, Leistungs-, Verbrauchs-, Gewicht- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. (3) Die Kostenvoranschläge, Angebote, Zeichnungen und andere beigefügte Unterlagen und damit verbunden die Konzeption unserer Anlagen und Verfahrenstechniken sind geistiges Eigentum der Firma ETS oder deren Vertragspartner und unterliegen den gesetzlichen Urheberrechten. Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dritten unbefugten Personen weder vollständig noch teilweise ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht werden. Es gelten hierfür die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Vorsorglich weisen wir auch darauf hin, dass Teile unserer Anlagen durch in- und ausländische Patente geschützt sind. III Vertragsabschluß (1) Die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie von ETS schriftlich bestätigt oder sofort ausgeführt wird. (2) Die Beratung unserer Mitarbeiter im Innen- und Außendienst erfolgt nach bestem Wissen und nach Stand der Technik. Sie ist auf normale Betriebsverhältnisse abgestellt. Sollten sich die Einsatzbedingungen z.B. Wasserverhältnisse, in der Zeit zwischen unserem Angebot und der Auslieferung ändern, ist der Besteller verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen. IV Umfang der Lieferung (1) Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. (2) Nachfragen, Änderungen etc. bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch ETS. V Lieferfristen (1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kommerziellen Einzelheiten. (2) Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. (3) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. (4) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr etc., und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. (5) Eine angemessene Fristverlängerung tritt auch ein, wenn behördliche oder sonstige für die Ausführung der Lieferung erforderliche Angaben des Bestellers nicht rechtzeitig eingehen. Das gleiche gilt bei nachträglicher Änderung der Bestellung. (6) Versandfertig gemeldete Ware muss der Besteller sofort abrufen, andernfalls sind wir berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht dann in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in welchem die Versandbereitschaft gemeldet wurde. (7) Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig. (8) ETS ist berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessenem Verlängern der Frist zu beliefern. Auf die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Bestellers ist diese Regel ohne Einfluss. (9) Bei Lieferverzögerung oder Lieferverzug ist der Besteller nach Ablauf der gemäß Ziffer 4 und 5 verlängerten Lieferfrist bzw. nach Überschreiten der vereinbarten Lieferfrist nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. (10) Weitergehende Ansprüche jedweder Art des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von ETS. VI Preise/Zahlungen (1) Die Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Verladung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. (2) Die Ware wird soweit nach unserem Ermessen erforderlich handelsüblich und auf Kosten des Bestellers verpackt. (3) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar frei Zahlstelle der ETS. Sofern ETS mit dem Besteller eine Zahlungsfrist vereinbart hat, beginnt die Zahlungsfrist spätestens mit dem Erhalt der Rechnung. (4) Für abgeschlossene Teile des herzustellenden Werkes oder für eigens angeschaffte oder gelieferte Materialien und Bauteile kann ETS angemessene Abschlagszahlungen verlangen. (5) Die Annahme von Wechseln bedarf besonderer Vereinbarung wobei in jedem Fall Zinsen und Kosten der Diskontierung vom Besteller zu tragen sind. Die Bezahlung der Rechnungen tritt erst bei endgültiger Gutschrift ein. (6) Überschreitet der Besteller den Zahlungstermin um mehr als 30 Tage, ist ETS berechtigt, vom Besteller ab dem 30. Tag Zinsen in Höhe von 15 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen; weitere Schadensersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen. (7) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, sofern seine Gegenansprüche unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. VII Gefahrübertragung und Entgegennahme (1) Die Gefahr geht mit Absendung ab Werk auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über. (2) Transportweg und –art werden von ETS bestimmt, wenn vom Besteller nichts anderes vorgeschrieben ist. (3) Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Absatz IX. entgegenzunehmen. Der Besteller hat die Ware(n) innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Meldung der Versandbereitschaft abzurufen und abzunehmen. (4) Wird ein mangelfreies Werk vom Besteller nicht fristgerecht abgenommen, kann ETS zu Lasten des Bestellers einen öffentlich bestellten und vereinigten Sachverständigen mit der Feststellung der vertragsgemäßen Herstellung beauftragen. Der Besteller ist verpflichtet, die Untersuchung des Werkes durch den Gutachter zu gestatten. Verweigert der Besteller die Untersuchung, wird die vertragsgemäße Herstellung vermutet. VIII Eigentumsvorbehalt (1) ETS behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen einschließlich der Zinsen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung vor. (2) Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Verpfändungen, sowie Beschlagnahmungen oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. (3) Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerungen gegen ferne Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen könnten. (4) Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließlichen oder beeinträchtigen könnten. Zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt jedoch hiervon unberührt, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht auftragsgemäß nachkommt. ETS kann verlangen, dass der Besteller uns die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. (5) Sofern die unter Vorbehalt gelieferte Ware mit anderen Waren, die uns nicht gehörten, weiterverkauft wird, so gilt die Forderung des Bestellers gegen seinen Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Lieferpreises (einschl. Mehrwertsteuer) abgetreten. (6) Übersteigt der Wert der ETS gestellten Sicherheiten die Höhe der Forderungen von ETS, wird ETS, insoweit die Sicherung nach eigener Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben. IX Haftung für Mängel (1) Der Besteller muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes bzw. unserer Leistungen schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Transportschäden sind sofort bei Anlieferung zu dokumentieren und dem beauftragten Transportunternehmen mitzuteilen. Jedwede Mängelrügen müssen stets schriftlich und spezifiziert erhoben werden. (2) Ausgenommen von der Gewährleistung sind von uns nicht zu vertretene Schäden und Mängel, insbesondere durch unsachgemäßen Betrieb oder Wartung, eigenmächtige Änderung am Liefergegenstand, sonstige kundenbedingte Störungen oder höhere Gewalt, natürlicher Verschleiß, wenn der Besteller unseren konkreten Hinweis, dass erst einer oder mehrere dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. (3) Die Verwendung bzw. der Einbau von ETS-Bauteilen/-Ersatzteilen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus. (4) Für Ultraviolett-Strahler gelten abweichend unsere besonderen Allgemeinen Garantiebedingungen Für ETS UV-Strahler. (5) Die Gewährleistung erfolgt kostenfrei nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung bzw. –Leistung. (6) Schlägt die Nachbesserung bzw. –Lieferung bzw. Ersatzleistung nach Setzung einer angemessenen Frist durch den Besteller fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche- und Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, sofern ETS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Grundsätzlich sind Schadensersatz – oder sonstige Ansprüche – auf den Auftragswert beschränkt. (7) Die Haftungsbeschränkungen der Nr. 3 und 6 gelten nicht für Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch ETS beruhen. (8) Das Recht des Bestellers, wegen gegen ihn geltend gemachter Gewährleistungsansprüche seiner Abnehmer in Bezug auf die von ETS erbrachten Lieferungen Rückgriff gemäß § 478 BGB zu nehmen, bleibt unberührt. (9) Bei Fragen bzgl. unserer Gewährleistungsbestimmungen wenden Sie sich bitte an Ihren lokalen ETS Ansprechpartner. X Recht und Rücktritts (Unmöglichkeit, Vertragsanpassung) (1) Treten unvorhergesehen Ereignisse im Sinne von Absatz V. ein, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, ist der Vertragsinhalt angemessen anzupassen. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. (2) Bei drohendem Vermögensverfall des Bestellers (z.B. Antrag auf Konkurseröffnung, Eröffnung des Vergleichsverfahrens, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsverzug) können wir ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. XI Datenschutz (1) Wir weisen gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass wir Daten unserer Kunden speichern und maschinell verarbeiten. Diese Daten werden nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen der gegenseitigen Geschäfts- und Vertragsbedingungen benutzt. XII Gültigkeit/Erfüllungsort/Gerichtsstand (1) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt der Vertrag im übrigen aufrechterhalten. Die entsprechende Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die Wortlaut, Sinn und Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt. (2) Auf den vorliegenden Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung und zwar unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts/CISG sowie sonstiger Vorschriften ausländischen oder internationalen Rechts. (3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Minden. 09.2009